Kampagne „GleichBeHandeln“
Ohne Angst zum Arzt gehen – das ist in Deutschland für Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus nicht möglich. Wir fordern deshalb in einem breiten Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen eine entsprechende Gesetzesänderung. Machen Sie mit bei der Kampagne „GleichBeHandeln“.
Alle in Deutschland lebenden Menschen müssen ohne Angst medizinische Leistungen in Anspruch nehmen können. Das gilt auch für Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus, die als Teil unserer Gesellschaft, als Nachbar*innen, Kund*innen, Dienstleister*innen und Mitschüler*innen unter uns leben. Wenn sie krank werden, haben sie ein Recht auf medizinische Versorgung, so steht es im Gesetz.
Doch faktisch wird ihnen dieses Recht verwehrt. Denn wenn eine Person ohne gültigen Aufenthaltstitel die Kostenübernahme für medizinische Leistungen beantragt, ist das Sozialamt verpflichtet, Namen und Adresse an die Ausländerbehörde zu melden. Damit droht die Abschiebung. Aus Sorge, so ihre gesamte Existenz zu verlieren, vermeiden daher hunderttausende Menschen den Gang zum Arzt.
Ärzte der Welt hat gemeinsam mit über 60 weiteren zivilgesellschaftlichen Organisation die Petition GleichBeHandeln gestartet und fordert den Gesetzgeber auf, in § 87 Aufenthaltsgesetz eine Ausnahme für den Gesundheitsbereich zu schaffen.
Die Kampagne ist auch in den sozialen Netzwerken zu finden:
https://www.instagram.com/gleichbehandeln/
https://www.facebook.com/gleichbehandeln
Die Petition kann auf Twitter mit dem Hashtag #87behandeln geteilt werden!
Martina Liebsch, Geschäftsführerin des Katholischen Forums Leben in der Illegalität
Aktuelle Informationen zum Coronavirus auf der Webseite der Bundesbeauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration
Auf der Webseite der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration https://www.integrationsbeauftragte.de/corona-virus gibt es aktuelle Informationen & Links zum Coronavirus übersetzt und sortiert in nun 23 Sprachen. Es sind Informationen zu
- aktuellen Regeln im Alltag und öffentlichen Leben (z.B. Corona-Notbremse bei Inzidenz über 100),
- zum Impfen und zur Corona-Warn-App,
- zu Reisebestimmungen aus Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebieten,
- zum Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen.
Den Flyer in 23 Sprachen mit wichtigen Informationen zu Corona, niedrigschwellig auf 3 Seiten aufbereitet, finden Sie hier zum Download.
„Papierlos und unterversorgt – Die notwendige Verbesserung der Gesundheitsversorgung von Menschen ohne Papiere in Deutschland“
Marie von Manteuffel in Zeitschrift für medizinische Ethik 64 (2018), Heft 1, S. 33 ff.
Wir stehen für die Übernahme von Verantwortung auch für Menschen, die in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität mitten unter uns leben.
Das Grundgesetz verpflichtet den Staat aus Art. 1 Abs. 1 GG, jedem Menschen in einer Notsituation ein Mindestmaß an Beistand und ein menschenwürdiges Dasein zu ermöglichen.
Für alle Menschen müssen, unabhängig vom Aufenthaltsstatus, Notsituationen entschärft und elementare Grundrechte verwirklicht werden können. Wo ausländerrechtliche Meldepflichten dem entgegenstehen, müssen diese überdacht werden.
Ziel muss es sein, einen angemessenen Ausgleich zwischen dem staatlichen Interesse an der Aufdeckung der aufenthaltsrechtlichen Illegalität und grundlegenden Menschenrechten zu gewährleisten.
Um dieser Verantwortung gerecht werden zu können, fordern wir von Politik und Zivilgesellschaft:
Menschen ohne Aufenthaltsrecht und Duldung müssen ein auch praktisch durchsetzbares Recht auf Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem und zur medizinischen Regelversorgung haben.
Eine Inanspruchnahme der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und der Gesetzlichen Krankenversicherung nach SGB V – wo diese möglich wäre – erfolgt aus Furcht vor Statusaufdeckung und der Gefahr einer Abschiebung in der Regel nicht. Der wichtigste Grund für die Nichtinanspruch-nahme sind die behördlichen Übermittlungspflichten des Aufenthaltsgesetzes (§ 87 Abs. 2).
Für Kinder muss sich der Kindergarten- und Schulbesuch tatsächlich verwirklichen lassen.
Der Besuch einer Kindertageseinrichtung bzw. einer Schule ist für die Persönlichkeitsentwicklung eines Kindes und dessen Bildungschancen von großer Bedeutung, er wird allerdings immer noch erschwert. Zwar hat der Gesetzgeber auf Bundesebene die Übermittlungspflicht für Schulen abgeschafft, auf Ebene der für die Schulgesetze zuständigen Bundesländer ist die Rechtslage für den Schulbesuch jedoch nicht einheitlich geregelt. Deswegen treten vielfach Probleme bei der Anmeldung auf. Beispielsweise verlangen viele Kommunen eine Meldebescheinigung.
Ein wirksamer Rechtsschutz insbesondere in den Fällen vorenthaltener Lohnzahlungen muss gewährleistet sein.
Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität sind häufig Opfer von Ausbeutung, unmenschlicher Behandlung, Missbrauch oder auch Menschenhandel. Bestehende Lohnansprüche können nicht eingeklagt werden, ohne ausländerrechtliche Sanktionen befürchten zu müssen. Betroffene Frauen sind besonders verletzlich: Ihre rechtliche Wehrlosigkeit kann sie noch leichter zu Opfern von Abhängigkeiten, Ausbeutung und auch Zwangsprostitution machen. So können auch im Falle von häuslicher Gewalt die Schutzmöglichkeiten des Gewaltschutzgesetzes (z. B. Platzverweis durch die Polizei) aus Angst vor ausländerrechtlichen Sanktionen nicht wahrgenommen werden. Ursache dieser Situation sind wiederum die ausländerrechtlichen Übermittlungspflichten, nach denen auch Gerichte an die Ausländerbehörde meldepflichtig sind.
Neugeborene von Eltern in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität sollen ohne Furcht vor Statusaufdeckung eine Geburtsurkunde erhalten können.
Die Ausstellung einer Geburtsurkunde für Neugeborene bereitet oftmals große Schwierigkeiten, da zuständige Standesämter den Aufenthaltsstatus überprüfen und als öffentliche Stellen an die Ausländerbehörden übermittlungspflichtig sind. Ein Leben ohne Geburtsurkunde stellt für Kinder ein großes Problem dar, da jede weitere Dokumentenbeschaffung erschwert oder sogar unmöglich gemacht wird. Unter Umständen können die Kinder später weder ihre Familienzugehörigkeit noch ihre Staatsangehörigkeit belegen. Hier sollte das Interesse des Kindes gegenüber dem staatlichen Interesse an Aufdeckung illegaler Aufenthalte überwiegen.
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